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Bin ich schon Pflegeelternteil, wenn das Kind mich nur besucht?

betrifft Pflegeeltern, Kinder, Eltern, Kinder- und Jugendhilfe
Nein. Als Pflegeeltern gelten nur Personen, die Pflege und Erziehung des Kindes tatsächlich bereits besorgen. Wer die Aufnahme in den eigenen Haushalt erst beabsichtigt und das Kind bisher nur gelegentlich sieht, zählt nicht dazu. Ebenso endet die Pflegeelterneigenschaft, wenn diese Voraussetzungen wegfallen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Als Pflegeeltern iSd § 186 ABGB sind nur Personen zu verstehen, die die Pflege und Erziehung des Kindes zumindest im Innenverhältnis des § 144 ABGB schon tatsächlich besorgen, nicht jedoch Personen, die eine Eingliederung in ihren Haushalt und Lebensablauf erst beabsichtigen und zu denen der Kontakt des Kindes bisher nur in gelegentlichen Besuchen besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120370 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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