Bin ich schon Pflegeelternteil, wenn das Kind mich nur besucht?
betrifft Pflegeeltern, Kinder, Eltern, Kinder- und Jugendhilfe
Nein. Als Pflegeeltern gelten nur Personen, die Pflege und Erziehung des Kindes tatsächlich bereits besorgen. Wer die Aufnahme in den eigenen Haushalt erst beabsichtigt und das Kind bisher nur gelegentlich sieht, zählt nicht dazu. Ebenso endet die Pflegeelterneigenschaft, wenn diese Voraussetzungen wegfallen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Als Pflegeeltern iSd § 186 ABGB sind nur Personen zu verstehen, die die Pflege und Erziehung des Kindes zumindest im Innenverhältnis des § 144 ABGB schon tatsächlich besorgen, nicht jedoch Personen, die eine Eingliederung in ihren Haushalt und Lebensablauf erst beabsichtigen und zu denen der Kontakt des Kindes bisher nur in gelegentlichen Besuchen besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tatsächliche Besorgung der Pflege und Erziehung durch das Rekursgericht verneint, weil die Minderjährige seit über vier Jahren nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt und gelegentliche Übernachtungen oder Reisen keine weitgehende Eingliederung in den Haushalt und Lebensablauf der Rekurswerberin begründen.OGH 10 Ob 57/22p, 13.12.2022
- Gleichermaßen endet die Pflegeelterneigenschaft, wenn die in § 184 ABGB genannten Tatbestandsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.OGH 10 Ob 57/22p, 13.12.2022
- Die Pflegeelterneigenschaft nach § 186 ABGB ist kraft Gesetzes gegeben, wenn die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale vorliegen, sodass es auf die Art des Begründungsaktes oder auf die Rechtsgrundlage dafür nicht ankommt. Konsequenter Weise hat dies auch für die Beendigung der Pflegeelterneigenschaft zu gelten.OGH 3 Ob 165/11b, 14.12.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120370 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 Ob 57/22p, 13.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 186 · Persönliche Kontakte
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