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Kann ich Kosten für Diätnahrung vom Unterhalt abziehen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Eltern, Kinder
Wenn Sie als Unterhaltspflichtiger krankheitsbedingt teurere Diätnahrung brauchen, kann dieser Mehraufwand angemessen von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen und von den Beträgen ab, die dem Unterhaltsberechtigten zufließen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Der Mehraufwand des Unterhaltsschuldners für die Anschaffung erforderlicher Diätnahrung ist angemessen als Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Hiebei sind einerseits die Einkommenssituation auf seiten des Unterhaltsverpflichteten und andererseits die dem Unterhaltsberechtigten zufließenden Unterhaltsbeträge zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047506 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Diäten in der Unterhaltsbemessungsgrundlage

Ob Diäten in die Grundlage für den Unterhalt einfließen, ist eine Rechtsfrage und keine Frage des Einzelfalls. Weist der Unterhaltspflichtige einen tatsächlichen Mehraufwand nicht nach, sind die Diäten zur Hälfte einzurechnen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Berufliche Ausgaben und Unterhaltsberechnung

Nur zum Teil. Abgezogen werden nur solche beruflichen Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil mit Rücksicht auf sein Einkommen und die Bedürfnisse der Unterhaltsberechtigten getätigt hätte. Ausgaben, die dem eigenen Ansehen dienen, mindern die Grundlage nicht, auch wenn sie steuerlich absetzbar sind, und der Regelbedarf darf nicht unterschritten werden.

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