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Mindern meine beruflichen Ausgaben die Grundlage für den Unterhalt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, Ehegatten
Nur zum Teil. Abgezogen werden nur solche beruflichen Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil mit Rücksicht auf sein Einkommen und die Bedürfnisse der Unterhaltsberechtigten getätigt hätte. Ausgaben, die dem eigenen Ansehen dienen, mindern die Grundlage nicht, auch wenn sie steuerlich absetzbar sind, und der Regelbedarf darf nicht unterschritten werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1996)

Nur jene Ausgaben für steuerlich zu berücksichtigende Werbungskosten verringern die Unterhaltsbemessungsgrundlage, die auch ein pflichtbewusster Familienvater unter Berücksichtigung seiner Einkommensverhältnisse und der Bedürfnisse der Unterhaltsberechtigten aufgewendet hätte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verluste aus Nebenerwerb beim Unterhalt

Das kommt darauf an. Wer neben einem regelmäßigen und weitgehend sicheren Einkommen das Risiko eines selbständigen Zusatzerwerbs eingeht, kann die Verluste in der Regel nicht abziehen. Bei Selbständigen, die zur Sicherung ihres Einkommens neue Erwerbsquellen erschließen müssen, wird eine größere Risikobereitschaft anerkannt. Maßstab ist ein pflichtbewusster Familienvater.

günstig für Unterhaltspflichtiger Besuchskosten und Kindesunterhalt

Ja, in gewissem Umfang. Sie müssen Ihrer Besuchspflicht nachkommen können, ohne dass Ihr eigener Unterhalt gefährdet wird, weshalb solche Kosten die Grundlage der Unterhaltsbemessung mindern können. Abzugsfähig sind aber nur Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil in gleicher Lage aufwenden würde, und maßgeblich ist jenes Einkommen, das Sie bei Anspannung Ihrer Kräfte erzielen könnten.

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