Mindern meine beruflichen Ausgaben die Grundlage für den Unterhalt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1996)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ausgaben eines Politikers für Getränke- und Essenseinladungen sowie für Spenden und Sponsoring sind Repräsentationsaufwendungen, die der Förderung des gesellschaftlichen Ansehens des Amtsträgers dienen, aber nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten ausschlagen dürfen. Sie können daher ungeachtet einer allfälligen steuerlichen Absetzbarkeit keine Verminderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage bewirken.OGH 2 Ob 7/25f, 25.03.2025
- Hier: Keine Obliegenheitsverletzung, wenn der Unterhaltspflichtige einer Weisung des Strafgerichts folgt, eine gesundheitsbezogene Maßnahme iSd §§ 11, 39 SMG in einer bestimmten privaten sozialtherapeutischen Einrichtung durchzuführen, obwohl er dort keinen Anspruch auf Krankengeld hat.OGH 4 Ob 178/11x, 20.12.2011
- Der Regelbedarf stellt nur die äußerste Grenze dar, die bei der Berücksichtigung von Werbungskosten zur Verringerung der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht unterschritten werden darf.OGH 3 Ob 101/07k, 23.10.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 7/25f, 25.03.2025
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das kommt darauf an. Wer neben einem regelmäßigen und weitgehend sicheren Einkommen das Risiko eines selbständigen Zusatzerwerbs eingeht, kann die Verluste in der Regel nicht abziehen. Bei Selbständigen, die zur Sicherung ihres Einkommens neue Erwerbsquellen erschließen müssen, wird eine größere Risikobereitschaft anerkannt. Maßstab ist ein pflichtbewusster Familienvater.
Ja, in gewissem Umfang. Sie müssen Ihrer Besuchspflicht nachkommen können, ohne dass Ihr eigener Unterhalt gefährdet wird, weshalb solche Kosten die Grundlage der Unterhaltsbemessung mindern können. Abzugsfähig sind aber nur Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil in gleicher Lage aufwenden würde, und maßgeblich ist jenes Einkommen, das Sie bei Anspannung Ihrer Kräfte erzielen könnten.