Zählen Diäten zum Einkommen bei der Unterhaltsberechnung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Rechtsprechung soll nicht etwa auf eine allgemeine Vermutungsregel zugunsten des Unterhaltspflichtigen hinauslaufen, wonach diese Entschädigungen im Zweifel <br/>nur zur Hälfte als in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehende Einnahmen des Unterhaltspflichtigen zu behandeln wären. Es bleibt vielmehr dabei, dass die Behauptungs- und Beweislast für die zu einer Verminderung der Unterhaltspflicht führenden Umstände den Unterhaltsschuldner trifft.OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024
- Das liegt darin begründet, dass derartige „Aufwandsentschädigungen“ nicht immer einen Sachaufwand abdecken.OGH 8 Ob 63/13t, 30.07.2013
- Bei der Berücksichtigung amtlichen Kilometergelds ist eine differenziertere Betrachtung geboten. Im Regelfall kann unterstellt werden, dass vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die Benützung des eigenen Pkws anlässlich aufgetragener Dienstfahrten ausbezahlte Kilometergelder, die den amtlichen Satz nicht übersteigen, echte Aufwandsentschädigungen darstellen. Allerdings muss unter besonderen Verhältnissen - wie zum Beispiel hier, wo eine Jahreskilometerleistung von mehr als 57.000 km behauptet wird - dem Unterhaltsberechtigten die Bestreitung offen stehen, dass das über ein übliches Maß hinausgehende Kilometergeld, wobei die vom Verwaltungsgerichtshof anerkannten jährlichen 30.000 km einen Anhaltspunkt bilden können, noch zur Gänze dem Aufwandsersatz dient. Weiters wird auch dann eine Überprüfung erforderlich sein, wenn im Einzelfall begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass unter dem Titel des „Kilometergelds“ erfolgte Auszahlungen in Wahrheit verdeckte Gehaltszahlungen sind. Andererseits liegt es am Unterhaltspflichtigen, insbesondere dann, wenn die ausbezahlten Kilometergeld-Summen nicht aufgegliedert sind, diese aufzuschlüsseln.OGH 9 Ob 47/09s, 30.06.2010
- Aufwandsentschädigungen (Diäten, Taggeld, Nächtigungsgeld, Reisekostenentschädigung udgl) werden regelmäßig zur Hälfte in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen, sofern der Unterhaltsverpflichtete nicht nachweist, dass diese darüber hinaus der Abdeckung berufsbedingter Mehrausgaben dienen.OGH 10 Ob 30/08x, 22.04.2008
- Hier: Aufwands- und Reisekostenentschädigungen.OGH 1 Ob 203/05t, 22.11.2005
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- Beim Bezug eines Stadtrats handelt es sich um keine reine Aufwandsentschädigung, sondern um ein in die Unterhaltsbemessungsgrundlage grundsätzlich einzubeziehendes Einkommen. Der Unterhaltsschuldner hat den tatsächlich mit seiner Mandatsausübung notwendigerweise verbundenen und deshalb von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehenden Aufwand konkret zu behaupten und nachzuweisen.OGH 5 Ob 254/01s, 13.11.2001
- Hier: Gemeinderatsbezüge (zu achtzig Prozent einbezogen).OGH 6 Ob 595/94, 23.06.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 13.
- OGH 1 Ob 122/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 146/24k, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bekommt der Unterhaltspflichtige Reisekosten nur als Ersatz für tatsächlichen Aufwand, zählt dieser Betrag nicht zum Einkommen. Er fließt daher nicht in die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts ein.
Wenn Sie als Unterhaltspflichtiger krankheitsbedingt teurere Diätnahrung brauchen, kann dieser Mehraufwand angemessen von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen und von den Beträgen ab, die dem Unterhaltsberechtigten zufließen.