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Muss mein Kind neben der Ausbildung arbeiten gehen?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Studierende, Unterhaltspflichtige
Solange die Berufsausbildung Ihres Kindes nicht abgeschlossen ist, tritt die Selbsterhaltungsfähigkeit in der Regel nicht ein. Das Kind muss seine freie Zeit neben der Ausbildung nicht dafür verwenden, Geld zu verdienen und damit den Unterhaltspflichtigen zu entlasten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Ist die Berufsausbildung eines Kindes nicht abgeschlossen, so tritt in der Regel seine Selbsterhaltungsfähigkeit nicht ein. Das Kind ist nicht verpflichtet, zwecks Entlastung des Unterhaltspflichtigen die ihm neben der Ausbildung verbleibende freie Zeit zur Erzielung eines Erwerbseinkommens zu verwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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