Muss mein Kind neben der Ausbildung arbeiten gehen?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Studierende, Unterhaltspflichtige
Solange die Berufsausbildung Ihres Kindes nicht abgeschlossen ist, tritt die Selbsterhaltungsfähigkeit in der Regel nicht ein. Das Kind muss seine freie Zeit neben der Ausbildung nicht dafür verwenden, Geld zu verdienen und damit den Unterhaltspflichtigen zu entlasten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ist die Berufsausbildung eines Kindes nicht abgeschlossen, so tritt in der Regel seine Selbsterhaltungsfähigkeit nicht ein. Das Kind ist nicht verpflichtet, zwecks Entlastung des Unterhaltspflichtigen die ihm neben der Ausbildung verbleibende freie Zeit zur Erzielung eines Erwerbseinkommens zu verwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Unterhaltsanspruch während Vorbereitung auf den Aufnahmetest zum Medizinstudium bejaht.OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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