Bekommt mein Kind während des Studiums weiter Unterhalt?
günstig für Kind betrifft Kind, Student, Unterhaltspflichtiger, Elternteil
Selbsterhaltungsfähigkeit kann schon vor oder erst nach der Volljährigkeit eintreten. Ein Studium, das den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entspricht, schiebt diesen Zeitpunkt hinaus.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Selbsterhaltungsfähigkeit kann vor und nach der Volljährigkeit eintreten; ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium schiebt diesen Zeitpunkt hinaus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Ausbildung in einem Lehrberuf.OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024
- Wenn das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird.OGH 9 ObA 2166/96m, 25.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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