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Bekommt mein Kind während des Studiums weiter Unterhalt?

günstig für Kind betrifft Kind, Student, Unterhaltspflichtiger, Elternteil
Selbsterhaltungsfähigkeit kann schon vor oder erst nach der Volljährigkeit eintreten. Ein Studium, das den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entspricht, schiebt diesen Zeitpunkt hinaus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Selbsterhaltungsfähigkeit kann vor und nach der Volljährigkeit eintreten; ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium schiebt diesen Zeitpunkt hinaus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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