Endet der Unterhalt automatisch, wenn mein Kind volljährig wird?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Nein. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern ob Ihr Kind die Mittel für seinen angemessenen Lebensbedarf durch eigene Arbeit verdient oder zumutbar verdienen könnte. Dazu gehört auch, dass ihm die wirtschaftlichen Verhältnisse die Ausübung des Berufs tatsächlich ermöglichen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Die Selbsterhaltungsfähigkeit wird nicht erst mit der Großjährigkeit erreicht, sondern dann, wenn das Kind in der Lage ist, die Mittel zur Bestreitung seines standesgemäßen Unterhalts durch Arbeit zu verdienen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Lehrlingsentschädigung ist bei der Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024
- Die Selbsterhaltungsfähigkeit tritt unabhängig vom Alter des Kindes dann ein, wenn das Kind die bei selbständiger Haushaltsführung für eine Deckung des angemessenen Lebensbedarfes erforderlichen Mittel entweder aus Vermögenserträgnissen besitzt, selbst erwirbt oder auf Grund zumutbarer Beschäftigung zu erwerben imstande ist.OGH 9 Ob 24/14s, 27.05.2014
- Von den Wirtschaftsförderungsinstituten zur Verfügung gestellte Kurse und Lehrgänge für die Aus‑ und Weiterbildung (vgl § 19 Abs 1 Z 4 Wirtschaftskammergesetz) führen nicht zu Lehr-, Facharbeiter‑ oder Hochschulabschlüssen, wie dies im Regelfall den dargestellten Anforderungen an eine „abgeschlossene Berufsausbildung“ entspricht.OGH 2 Ob 126/10h, 17.02.2011
- Rechtsansicht der Ausbildungslehrgang zur „geprüften Rezeptionistin“ könne schon angesichts seiner Dauer von nur knapp einem Monat mit der ‑ generell zumindest zweijährigen (vgl § 5 Abs 1 lit c Berufsausbildungsgesetz) ‑ Ausbildung in einem Lehrberuf nicht gleichgehalten werden, wirft keine erhebliche Rechtsfrage auf.OGH 2 Ob 126/10h, 17.02.2011
- Als abgeschlossene Berufsausbildung sind anzusehen: ein Lehrabschluss, eine Ausbildung zum landwirtschaftlichen Facharbeiter, eine Lehramtsprüfung, ein Hochschulabschluss.OGH 2 Ob 126/10h, 17.02.2011
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- Die Beurteilung der Frage, ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.OGH 2 Ob 126/10h, 17.02.2011
- Ein Kind verliert seinen Unterhaltsanspruch nicht automatisch mit dem Abschluss der Berufsausbildung.OGH 2 Ob 179/10b, 27.01.2011
- Ein Unterhaltsberechtigter verliert den Unterhaltsanspruch nur dann, wenn er die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit aus Verschulden unterlässt.OGH 1 Ob 88/08k, 21.10.2008
- Hier: Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zum landwirtschaftlichen Facharbeiter.OGH 1 Ob 626/93, 11.03.1994
- Selbsterhaltungsfähigkeit ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der sonst Unterhaltsberechtigte in der Lage ist, die Mittel zur Bestreitung seines standesgemäßen Unterhalts infolge seiner Berufsausbildung durch eigene Arbeit selbst zu verdienen.OGH 1 Ob 506/93, 23.02.1993
- Bei der Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit sind die Lebensverhältnisse des Kindes wie auch der Eltern zugrunde zu legen.OGH 4 Ob 502/93, 12.01.1993
- Hier: Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind dann, wenn es die zur Deckung seines Unterhaltes erforderlichen Mittel selbst erwirbt oder aufgrund zumutbarer Beschäftigung zu erwerben imstande ist.OGH 8 Ob 504/91, 31.01.1991
- Selbsterhaltungsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit zur angemessenen Bedürfnisdeckung auch außerhalb des elterlichen Haushaltes.OGH 1 Ob 594/90, 11.07.1990
- Hier: Über Erreichen der Volljährigkeit hinaus.OGH 3 Ob 1019/86, 18.06.1986
- Nicht schon dann, wenn das Kind zur Ausübung eines Berufes fähig ist, sondern erst dann, wenn ihm die wirtschaftlichen Verhältnisse auch die Möglichkeit zur Ausübung des Berufes geben (SZ 10/288).OGH 3 Ob 89/71, 15.09.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 47.
- OGH 9 Ob 25/23a, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 210/22m, 15.12.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 103/18k, 03.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 85/17m, 26.09.2017, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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