Zum Inhalt springen

Endet der Unterhalt, wenn mein Kind die Lehre abschließt?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Hat Ihr Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen, gilt es als selbsterhaltungsfähig. Ein Unterhaltsanspruch gegen Sie besteht dann grundsätzlich nicht mehr.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Das Kind, das über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, ist bereits selbsterhaltungsfähig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Wiederaufleben der Unterhaltspflicht

Wenn ein Kind einmal selbst für sich sorgen konnte, kann diese Fähigkeit aus ganz unterschiedlichen Gründen wieder wegfallen. Dann lebt die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auf.

günstig für Unterhaltsberechtigter Weitere Ausbildung des Unterhaltspflichtigen

Ein Kind, das bereits selbst für sich sorgen konnte, kann wieder Unterhalt bekommen, wenn es eine weitere Ausbildung mit deutlich besseren Berufsaussichten beginnt, wobei dafür ein strenger Maßstab gilt. Für Sie als Unterhaltspflichtigen gilt das nicht in gleicher Weise. Entscheiden Sie sich für eine weitere Ausbildung, mindert das Ihre Unterhaltspflicht nicht, weil Sie sich anstrengen müssen.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Selbsterhaltungsfähigkeit und Volljährigkeit
Familienrecht · Matura und Selbsterhaltungsfähigkeit
Familienrecht · Nebenverdienst während der Ausbildung
Familienrecht · Unterhalt nach Ende der Schulausbildung
Familienrecht · Selbstverschuldeter Abbruch der Ausbildung