Wie lange hat mein Kind nach der Schule noch Unterhalt?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Nach dem Pflichtschulalter erlischt der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes grundsätzlich erst, wenn es nach Abschluss oder Abbruch der Schule keine zielstrebige Ausbildung beginnt oder eine zumutbare Arbeit nicht annimmt. Nach dem Schulende ist dem Kind eine angemessene Zeit für Ausbildungs- und Arbeitssuche zuzugestehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Der Unterhaltsanspruch eines Kindes außerhalb des Pflichtschulalters erlischt grundsätzlich erst dann, wenn das Kind nach Beendigung (Abschluss oder Abbruch) der Schulausbildung eine zielstrebige Berufsausbildung oder zumutbare Erwerbstätigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung unterlässt. Nach Beendigung der Schulausbildung ist dem Kind ein angemessener Zeitraum für eine zielstrebige Berufsausbildung und Arbeitsplatzsuche einzuräumen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Vorbereitung auf den Aufnahmetest „MedAT“ für das Medizinstudium.OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- Nach Beendigung der Berufsausbildung ist dem Unterhaltsberechtigten noch ein angemessener Zeitraum für die zielstrebige Arbeitsplatzsuche einzuräumen.OGH 10 Ob 10/15s, 24.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 229/20z, 15.04.2021, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 225/20d, 13.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 107/19w, 25.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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