Darf mein Kleinkind schon beim anderen Elternteil übernachten?
betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Bei ganz kleinen Kindern sollen die Besuche möglichst ohne Übernachtung stattfinden, weil sie das Kind beunruhigen können. Ab etwa drei bis sechs Jahren ist eine Übernachtung oder ein Wochenende möglich, wenn der Kontakt gut ist und Schlafmöglichkeit und Aufsicht gesichert sind. Bei kleinen Kindern sind häufigere, dafür kürzere Kontakte zu bevorzugen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (22 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Besuchsrecht des ehelichen Vaters für ein achtzehn Monate altes Kind.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Nichtzuerkennung eines Besuchsrechtes mit Übernachtung und eines Ferienbesuchsrechtes zur im Vorschulalter befindlichen Tochter des Revisionsrekurswerbers steht in vertretbarer Übereinstimmung mit der Rechtsprechung.OGH 9 Ob 69/04v, 07.07.2004
- Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen, welchem Umstand besondere Bedeutung zuerkannt werden muss, wenn beide leiblichen Eltern das Kind nicht in Pflege und Erziehung haben.OGH 5 Ob 243/02z, 03.12.2002
- Bei einem Kind im Alter von fast fünf Jahren bestehen grundsätzlich auch keine Bedenken gegen eine Übernachtung bei dem Besuchsberechtigten.OGH 7 Ob 628/86, 30.07.1986
- Im allgemeinen sollen bei Kleinkindern die Besuche tunlichst ohne Übernachtungen beim anderen Elternteil stattfinden, weil solche Übernachtungen zur Beunruhigung des Kindes führen können. Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben.OGH 3 Ob 572/85, 02.10.1985
- Kinder in zartem Alter sollen den Belastungen eines zwei Tage umfassenden Wochenendbesuches grundsätzlich nicht ausgesetzt werden. Ob die Mutter über mehr oder weniger Freizeit verfügt als der Vater, ist für die Dauer dessen Besuchsrechtes ohne Bedeutung.OGH 4 Ob 521/83, 22.02.1983
- Bei sechsjährigem Kind ist die Einräumung eines zweimaligen Besuchsrechtes monatlich erforderlich.OGH 7 Ob 664/76, 14.10.1976
- Hier: Dreijähriger Knabe; einwöchiger Aufenthalt (mit 1/2 tägiger Zureise) 2 x im Jahr beim Vater (Saisonmusiker) unzumutbar, 1/2 tägiges Besuchsrecht jedem zweiten Sonntag angemessen.OGH 8 Ob 36/69, 25.02.1969
- Zwei Jahre alter Bub.OGH 1 Ob 41/69, 20.02.1969
- Sechzehn Monate alter Bub.OGH 1 Ob 282/67, 25.01.1968
- Dreijähriges, französisch - sprachig erzogenes Kind soll (noch) nicht auf einen Monat pro Jahr zum (deutschsprechenden) Vater.OGH 8 Ob 266/66, 04.10.1966
- Fünfzehn Monate altes Kind.OGH 7 Ob 104/55, 09.03.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 22.
- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 137/25f, 24.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Verwandte Fragen
Familienrecht · Überwachung der Besuchskontakte
Familienrecht · Mindesthäufigkeit der Kontakte zum Kind
Familienrecht · Ausgestaltung des Kontaktrechts
Familienrecht · Kontaktrecht des Kindes zum Elternteil
Familienrecht · Voraussetzungen des Großelternkontakts