Wie oft darf ich mein Kind im Monat sehen?
günstig für besuchsberechtigter Elternteil betrifft getrennt lebende Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Ein einziger Besuchstag im Monat genügt in der Regel nicht, um eine echte Beziehung zum Kind herzustellen; dafür sind zwei Besuche im Monat nötig. Nur in Ausnahmefällen darf davon abgegangen werden, etwa wenn häufigere Kontakte dem Kind schaden würden. Der Kontakt soll die Entfremdung verhindern und Ihnen zugleich einen Einblick in Pflege und Erziehung geben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.08.2016 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Das Besuchsrecht soll der Aufrechterhaltung des auf der Blutsverwandtschaft beruhenden persönlichen Naheverhältnisses zwischen Eltern und Kindern dienen; es soll eine gegenseitige Entfremdung verhindern und zugleich dem betreffenden Elternteil die Möglichkeit bieten, die Pflege und Erziehungsarbeit des erziehungsberechtigten Elternteils zu überwachen (EFSlg 11298, EvBl 1969/281 S 436 ua). Grundsätzlich reicht aber ein einziger Besuchstag im Monat nicht aus, um einen echten Vater - Kind - Kontakt herzustellen. Zur Erreichung dieses Zwecks ist vielmehr ein zweimaliger Monatsbesuch erforderlich. Nur in Ausnahmefällen kann von diesem Erfordernis abgegangen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Ausnahmefall liegt jedenfalls dann vor, wenn das Kindeswohl durch häufigere Kontakte gefährdet wäre.OGH 6 Ob 182/16g, 29.11.2016
- Das Besuchsrecht soll die Verbundenheit zwischen dem Kind und dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil herstellen oder bewahren. Eigeninteressen eines Elternteils, aber auch nacheheliche Konflikte der Eltern haben dabei zurückzutreten.OGH 8 Ob 596/91, 29.08.1991
- Besuchsrecht der Mutter.OGH 5 Ob 787/81, 12.01.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 3 Ob 86/16t, 24.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
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