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Darf der andere Elternteil meine Besuche beim Kind überwachen?

günstig für Besuchsberechtigter betrifft Elternteil, Kind, Obsorgeberechtigter
Der erziehungsberechtigte Elternteil darf den Umgang des anderen mit dem Kind grundsätzlich nicht überwachen; das gilt auch für Personen, die er damit beauftragt. Das Kind soll dem anderen Elternteil allein anvertraut werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Grundsätzlich darf der erziehungsberechtigte Elternteil oder eine dritte Person, die von diesem Elternteil beauftragt ist, den Umgang des anderen Teiles mit dem Kinde nicht überwachen. Das Kind soll dem anderen Elternteil allein anvertraut werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 38.

Im Gesetz

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