Hat ein Elternteil ein Vorrecht auf das Kind?
betrifft Mutter, Vater, Kinder, Eltern
Weder Mutter noch Vater haben ein Vorrecht auf Pflege und Erziehung des Kindes. Maßgeblich ist immer das Wohl des Kindes.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Kein Elternteil hat unabhängig vom Wohl des Kindes ein Vorrecht auf Pflege und Erziehung des Kindes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einem bereits fünf Jahre alten Kind kann nicht mehr von einem "Kleinkind" gesprochen werden.OGH 5 Ob 214/24t, 30.01.2025
- Dies gilt umso mehr für andere Verwandte.OGH 4 Ob 111/17b, 27.07.2017
- Bei sonst annähernd gleichartigen Pflegeverhältnissen und Erziehungsverhältnissen ist aber doch der Betreuung von Kleinkindern der Mutter der Vorzug zu geben ist, weil Kleinkinder im allgemeinen der unersetzbaren mütterlichen Zuneigung, Gefühle und Wärme bedürfen und im erhöhten Maß auch noch körperlich betreut werden müssen (hier: 2 1/2 jähriges Kind).OGH 7 Ob 548/95, 28.06.1995
- Kein Vorrecht der Mutter.OGH 3 Ob 599/86, 03.09.1986
- Minderjährige im Alter von siebeneinhalb und vier Jahren sind bei sonst annähernd gleichartigen Pflegeverhältnissen und Erziehungsverhältnissen vorzüglich der Mutter zuzuweisen.OGH 5 Ob 515/85, 26.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047911 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 5 Ob 214/24t, 30.01.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 144 · Abstammung vom Vater und vom anderen Elternteil
- ABGB § 177 · Obsorge der Eltern
Verwandte Fragen
Familienrecht · Kein Vorrecht der Mutter
Familienrecht · Unterhalt für Eltern und Großeltern
Familienrecht · Elterninteressen beim Besuchsrecht
Familienrecht · Rangordnung von Unterhaltsansprüchen
Familienrecht · Pflicht zur Förderung des Kontakts