Bekommt nach der Scheidung automatisch die Mutter das Kind?
günstig für Vater betrifft Mutter, Vater, Kinder, Eltern
Die Mutter hat nach einer Scheidung kein Vorrecht auf Pflege und Erziehung des Kindes. Entscheidend ist allein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Die Mutter hat nach Scheidung der Ehe kein Vorrecht auf die Pflege und Erziehung des Kindes, sondern es ist vielmehr das Wohl des Kindes ausschlaggebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einem bereits fünf Jahre alten Kind kann nicht mehr von einem "Kleinkind" gesprochen werden.OGH 5 Ob 214/24t, 30.01.2025
- Es besteht kein (grundsätzliches) Vorrecht der Mutter auf die Pflege und Erziehung des Kindes, doch mag es bei gleicher Eignung der Eltern bei Kleinkindern häufig dem Kindeswohl entsprechen, der Mutter den Vorzug zu geben.OGH 5 Ob 207/08i, 21.10.2008
- Ein Grundsatz dergestalt, dass Kinder eines bestimmten Alters oder bestimmten Geschlechts dem einen oder anderen Elternteil zuzuteilen wären, kann der Gesetzeslage nicht entnommen werden.OGH 1 Ob 50/02p, 02.04.2002
- Bei Kleinkindern ist im allgemeinen - sofern beide Elternteile für die Pflege und Erziehung gleich gut geeignet sind - der Betreuung durch die Mutter der Vorzug zu geben, ohne daß diese daraus ein Vorrecht ableiten könnte.OGH 6 Ob 35/99m, 25.03.1999
- Bei sonst annähernd gleichartigen Pflegeverhältnissen und Erziehungsverhältnissen ist aber doch der Betreuung von Kleinkindern der Mutter der Vorzug zu geben ist, weil Kleinkinder im allgemeinen der unersetzbaren mütterlichen Zuneigung, Gefühle und Wärme bedürfen und im erhöhten Maß auch noch körperlich betreut werden müssen (hier: zweieinhalb jähriges Kind).OGH 7 Ob 548/95, 28.06.1995
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Vorzug der ständigen Betreuung des Kindes durch die Mutter gegenüber einer solchen durch eine andere Person gilt regelmäßig nur für Kleinkinder und auch nur, wenn die sonstigen Voraussetzungen gleichwertig sind.OGH 6 Ob 537/84, 15.03.1984
- Bei Gleichverteilung der sonstigen Voraussetzungen ist der Mutter der Vorzug zu geben.OGH 7 Ob 508/84, 16.02.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047830 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 30.
- OGH 5 Ob 214/24t, 30.01.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 177 · Obsorge der Eltern
Verwandte Fragen
Familienrecht · Kein Vorrecht eines Elternteils
Familienrecht · Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Familienrecht · Zumutbare Arbeit nach der Scheidung
Familienrecht · Unterhalt nach einvernehmlicher Scheidung
Familienrecht · Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung