Werden Schenkungen zu Lebzeiten auf meinen Pflichtteil angerechnet?
günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Kinder, Beschenkte, Erben
Ja. Der Nachlass wird rechnerisch so behandelt, als wären die Schenkungen noch vorhanden. Dadurch sollen Sie so stehen, wie Sie ohne die Schenkung stünden. Ihr Pflichtteil setzt sich dann aus dem Anteil am vorhandenen Vermögen und einem Ergänzungsanteil aus den Schenkungen zusammen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Die Bestimmungen der §§ 785, 951 ABGB bezwecken, den übergangenen Noterben so zu stellen, wie er stünde, wenn die Schenkung unterblieben wären; "In Anschlag bringen" einer Schenkung bedeutet die rechnerische Annahme, es wären noch alle Schenkungen im Nachlass.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflichtteilsrelevante Schenkungen an die Ehegattin des Erblassers, der mit seinen Kindern einen widerruflichen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag schloss, der später im Zuge der Errichtung eines Testaments aufgehoben wurde.OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026
- Der Anspruch nach § 951 ABGB ist auf die kurze Formel zu bringen: Nachlasspflichtteil + Schenkungspflichtteil = erhöhter Pflichtteil. Der Schenkungspflichtteil ist ein Ergänzungsanspruch.OGH 6 Ob 189/00p, 23.10.2000
- Der Wert der Verlassenschaft ist derart zu ermitteln, als wäre die pflichtteilswidrige Verfügung unterblieben.OGH 6 Ob 189/00p, 23.10.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012936 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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