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Wo klage ich den Unterhalt gegen die Erben ein?

betrifft Kinder, Erben, Unterhaltsberechtigte
Im ordentlichen Gerichtsverfahren mit einer Klage, nicht im Außerstreitverfahren. Wollen Sie die Erben des verstorbenen Vaters zur Unterhaltsleistung heranziehen, müssen Sie den Prozessweg wählen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Die Heranziehung der Erben des außerehelichen Vaters zur Unterhaltsleistung für das Kind kann nicht im außerstreitigen Verfahren, sondern nur im Prozesswege erfolgen (SZ 10/170, SZ 19/139).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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