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Gilt ein Beschluss ohne ordentliche Einladung zur Gesellschafterversammlung?

günstig für Minderheitsgesellschafter betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Minderheitsgesellschafter
Werden weder die Regeln über die Einberufung und Abhaltung der Versammlung noch jene über die schriftliche Abstimmung eingehalten, reicht die sonst nötige Mehrheit nicht aus. In diesem Fall müssen alle Gesellschafter zustimmen. Das schützt die Gesellschafter mit kleinen Anteilen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der Schutz der Minderheitsgesellschafter erfordert es, daß dann, wenn weder die Vorschriften über die Einberufung und Abhaltung der Generalversammlung bzw Hauptversammlung noch die Vorschriften über die Abstimmung im schriftlichen Weg eingehalten worden sind, alle Gesellschafter und nicht nur die jeweils erforderliche Gesellschaftermehrheit zustimmen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049358 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AktG §102; GmbHG §34; GmbHG §35

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