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Muss ein Beschluss förmlich sein, wenn alle einverstanden sind?

günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Stimmen alle Gesellschafter zu, sind für den Beschluss keine besonderen Formen einzuhalten. Der Beschluss ist dann auch ohne förmliches Verfahren wirksam.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Besondere Förmlichkeit bei der Beschlussfassung der GmbH werden nicht gefordert, wenn alle Gesellschafter zustimmen (SZ 26/58; HS 5570).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Genannte Normen

GmbHG §34; GmbHG §35

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