Ist ein Beschluss ungültig, wenn er nicht protokolliert wurde?
günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind auch dann gültig, wenn sie nicht in das Protokollbuch eingetragen wurden. Die fehlende Eintragung ändert an ihrer Wirksamkeit nichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Generalversammlungsbeschlüsse sind auch ohne Eintragung in das Protokollbuch gültig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Anfertigung einer Niederschrift nach § 40 Abs 1 GmbHG ist kein Wirksamkeiterfordernis eines Gesellschafterbeschlusses. Dies gilt auch bei Beschlussfassung durch Entschließung des alleinigen Gesellschafters.OGH 6 Ob 111/24b, 04.06.2025
- Wurde das Beschlussergebnis gerade nicht vom Vorsitzenden festgestellt, kommt dem Beschluss der Generalversammlung schon aus diesem Grund keine vorläufige Verbindlichkeit zu.OGH 6 Ob 23/13w, 20.03.2013
- Bei der GmbH ist eine ausdrückliche Beschlussfeststellung nicht erforderlich.OGH 6 Ob 99/11v, 16.06.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060018 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 112/25a, 30.06.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §40 Abs1
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