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Ist ein Beschluss ungültig, wenn er nicht protokolliert wurde?

günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind auch dann gültig, wenn sie nicht in das Protokollbuch eingetragen wurden. Die fehlende Eintragung ändert an ihrer Wirksamkeit nichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Generalversammlungsbeschlüsse sind auch ohne Eintragung in das Protokollbuch gültig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060018 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

GmbHG §40 Abs1

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