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Muss man mich zu einer Abstimmung rechtzeitig einladen?

günstig für Mitglied betrifft Vereinsmitglieder, Gesellschafter, Miteigentümer, Vereine
Wenn mehrere Personen gemeinsam einen Beschluss fassen, müssen alle, die daran mitwirken dürfen, rechtzeitig von der geplanten Beschlussfassung erfahren. Sie müssen auch die Gelegenheit bekommen, sich inhaltlich dazu zu äußern. Wird das nicht eingehalten, ist der Beschluss unwirksam.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Für die Beschlussfassung einer Personenmehrheit gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass bei sonstiger Unwirksamkeit der Beschlussfassung allen an der Mitwirkung bei der Willensbildung berufenen Personen die Tatsache der beabsichtigten Beschlussfassung rechtzeitig mitgeteilt und ihnen auch Gelegenheit zur sachlichen Stellungnahme gegeben werden muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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