Muss man mich zu einer Abstimmung rechtzeitig einladen?
günstig für Mitglied betrifft Vereinsmitglieder, Gesellschafter, Miteigentümer, Vereine
Wenn mehrere Personen gemeinsam einen Beschluss fassen, müssen alle, die daran mitwirken dürfen, rechtzeitig von der geplanten Beschlussfassung erfahren. Sie müssen auch die Gelegenheit bekommen, sich inhaltlich dazu zu äußern. Wird das nicht eingehalten, ist der Beschluss unwirksam.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Für die Beschlussfassung einer Personenmehrheit gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass bei sonstiger Unwirksamkeit der Beschlussfassung allen an der Mitwirkung bei der Willensbildung berufenen Personen die Tatsache der beabsichtigten Beschlussfassung rechtzeitig mitgeteilt und ihnen auch Gelegenheit zur sachlichen Stellungnahme gegeben werden muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sieben Minuten Redezeit.OGH 3 Ob 34/23f, 25.05.2023
- Hier: Fünf Minuten Redezeit, die nicht annähernd ausreichten, um zu den für ihn ohnehin nicht näher konkretisierten Vorwürfen sinnhaft Stellung zu nehmen.OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023
- Die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Beschlüssen von Vereinsorganen bewirkt Nichtigkeit des Beschlusses nach § 7 VerG.OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023
- Jedenfalls von bedeutsamen und weittragenden Tagesordnungspunkten ‑ wie beispielsweise von beabsichtigten maßgeblichen Satzungsänderungen oder von der geplanten Auflösung des Vereins ‑ müssen die Mitglieder schon aus elementaren Gründen der Vereinsdemokratie aber so rechtzeitig vor dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung informiert werden, dass genügend Zeit zu einer sachgerechten Vorbereitung bleibt.OGH 1 Ob 32/10b, 20.04.2010
- Bei einem Personenverband bedeutet die Nichteinladung stimmberechtigter Mitglieder zu einer beschließenden Versammlung einen besonders schweren Verstoß gegen tragende Grundsätze des Verbandsrechts. Jedenfalls dann, wenn beinahe die Hälfte der Anzahl der Mitglieder nicht eingeladen wurde, gebietet es diese besondere und grobe Rechtswidrigkeit, wodurch nicht einmal der Anschein rechtmäßigen Handels gewahrt ist, bei trotzdem durchgeführter Abstimmung in der bedeutenden Angelegenheit der Wahl zum Leitungsorgan des Vereins durch dessen Mitgliederversammlung die Nichtigkeit des Beschlusses oder der Wahl anzunehmen, es sei denn, dass alle Mitglieder erschienen oder vertreten waren und der Durchführung der Versammlung nicht widersprochen haben.OGH 10 Ob 36/07b, 10.06.2008
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Einem Dritten steht es nicht zu, eine allfällige Unwirksamkeit des Auflösungsbeschlusses eines Vereins wegen Verletzung einzelner Formerfordernisse gegenüber den Vereinsmitgliedern geltend zu machen.OGH 8 ObA 274/01d, 15.11.2001
- Auch dann, wenn die Satzungen keine vorherige Anhörung des auszuschließenden Mitgliedes vorsehen, muss diesem Gelegenheit gegeben werden, sich rechtliches Gehör zu verschaffen.OGH 7 Ob 2314/96m, 18.12.1996
- Hier: StiftungOGH 9 ObA 160/89, 14.06.1989
- Das schutzwürdige Interesse eines einzelnen Teilhabers an der Einhaltung dieses Vorganges ist zu verneinen, wenn er nicht einmal behauptet, die Abstimmung hätte bei Einhaltung des genannten Erfordernisses ein anderes, ihm günstigeres Ergebnis bewirkt (so schon JBl 1985,102).OGH 5 Ob 566/87, 14.07.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 7 Ob 39/26z, 27.05.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
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