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Endet mit der Abberufung auch mein Vertrag?

betrifft Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Gesellschaften, Genossenschaften, Arbeitnehmer
Die Bestellung zum Organ und der zugrunde liegende Vertrag sind streng zu trennen. Wird die Bestellung widerrufen, sagt das für sich noch nichts über das Schicksal des Vertragsverhältnisses aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Es ist bei der Bestellung und bei deren Widerruf zwischen der Organstellung und dem ihr zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnis streng zu unterscheiden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049399 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

AktG §75; GenG §15 Abs2

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