Muss ein Geschäftsführer immer angestellt sein?
betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Arbeitnehmer
Nein. Zu unterscheiden ist die Bestellung zum Geschäftsführer von dem Vertrag, auf dem seine Tätigkeit beruht. Diesem Vertrag kann ein Dienstvertrag zugrunde liegen, aber ebenso ein freier Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Auftragsverhältnis.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Hinsichtlich des Entstehens des Rechtsverhältnisses eines Geschäftsführers zur GmbH ist zwischen der organschaftlichen Bestellung und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag zu unterscheiden. Auch wenn § 20 GmbHG eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers und § 35 Abs 1 Z 5 GmbHG eine Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung vorsehen, kann der Anstellung eines Geschäftsführers nicht nur ein Dienstvertrag, sondern auch ein sogenannter freier Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Auftragsverhältnis zugrundeliegen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 80/19a, 18.12.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §20
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Scheinbestellung des gewerblichen Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Organstellung und zugrunde liegender Vertrag
Gesellschaftsrecht · Annahme des Geschäftsführeramtes
Arbeitsrecht · Freier Dienstvertrag und Weisungsbindung