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Verliere ich meinen Vertrag, wenn ich als Geschäftsführer abberufen werde?

betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaft, Vorstandsmitglied
Bei einem Geschäftsführer sind zwei Dinge zu unterscheiden. Die Bestellung gibt ihm die Stellung als Organ, das die Gesellschaft nach außen vertritt. Davon getrennt steht der Anstellungsvertrag, der nur das Verhältnis zur Gesellschaft im Inneren regelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Wie bei Vorstandsmitgliedern der AG ist auch bei den Geschäftsführern der GmbH zwischen ihrer auf einem Gesellschafterbeschluss (§ 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG) oder dem Gesellschaftsvertrag (§ 15 Abs 1 Satz 4 GmbHG) beruhenden Bestellung - welche ihnen die körperschaftsrechtliche Funktion als vertretungsbefugte Organe der Gesellschaft verleiht - und dem die rein schuldrechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis zur Gesellschaft regelnden Anstellungsverhältnis zu unterscheiden (vgl SZ 22/196 = EvBl 1950/423 = SozM IA/11 = HS 2098; SZ 31/33, HS 2099; VwSlgNF 1155 F = HS 2100).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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