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Muss ich den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich erklären?

betrifft Vertragsparteien, Käufer, Besteller, Unternehmer
Nein, er kann sich auch aus Ihrem Verhalten ergeben. Dabei muss aber klar werden, dass Sie den Austausch der Leistungen endgültig nicht mehr wollen. Dass ein Besteller trotz mehrfacher Mahnungen die Anzahlung nicht leistet und die Arbeit nicht abruft, genügt dafür noch nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.02.2021 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Die Rücktrittserklärung nach § 918 ABGB kann auch schlüssig erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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