Haftet ein Geschäftsführer für ein riskantes Geschäft?
günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Gesellschafter, Unternehmer
Auch riskante Geschäfte muss sich die Leitung nicht immer als Verschulden anrechnen lassen. Eine Sorgfaltsverletzung liegt nicht vor, wenn im Zeitpunkt des Geschäfts die Möglichkeit oder naheliegende Wahrscheinlichkeit bestand, dass es für die Gesellschaft günstig ausgeht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 16.12.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Auch gewagte Geschäfte, die der Vorstand vorgenommen hat, sind diesem nicht immer als Verschulden anzulasten. Eine Sorgfaltsverletzung liegt daher nicht vor, wenn im Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts die Möglichkeit oder die naheliegende Wahrscheinlichkeit bestand, daß sich das Geschäft für die Gesellschaft als günstig erweisen werde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Grundsätze lassen sich zwanglos auf die Aufsichtsratsmitglieder übertragen, allerdings sind in Anlehnung an § 70 AktG auch die Interessen der Öffentlichkeit, der Arbeitnehmer und der Gläubiger in die Entscheidung, was dem Unternehmenswohl dient, einzubeziehen.OGH 1 Ob 144/01k, 26.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 ObA 88/24t, 16.12.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
AktG 1965 §84; GmbHG §25 Abs1; GmbHG §33 Abs1
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