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Muss der Geschäftsführer beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat?

günstig für Gesellschaft betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaften
Ja. Verlangt die Gesellschaft Schadenersatz, muss der Geschäftsführer beweisen, dass sein Verhalten weder sachlich noch persönlich sorgfaltswidrig war. Die Gesellschaft muss den Schaden, den Zusammenhang mit dem Verhalten und die Pflichtverletzung beweisen, nicht aber das Verschulden. Zweifel, die seine Verantwortung bloß in Frage stellen, entlasten ihn nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

§ 84 Abs 2 Satz 2 AktG, der eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens normiert, ist nach herrschender Auffassung auf den Geschäftsführer einer GmbH analog anzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

AktG §84 Abs2; GmbHG §25

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