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Haftet ein Geschäftsführer, wenn seine Entscheidung sich als falsch erweist?

günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter, Stiftungen
Nein, nicht allein deswegen. Unternehmerische Entscheidungen betreffen die Zukunft und beruhen auf Prognosen und Einschätzungen, die sich rechtlich nicht nachrechnen lassen; ihnen wohnt daher ein gewisses Risiko inne. Solche Entscheidungen trifft auch ein Stiftungsvorstand, wozu ebenso ein bewusstes Unterlassen zählen kann.

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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Unternehmerische Entscheidungen, für die die Grundsätze der „Business Judgement Rule“ zur Anwendung zu kommen haben, sind infolge ihrer Zukunftsbezogenheit durch Prognosen und „nicht justiziable“ Einschätzungen gekennzeichnet; unternehmerischen Entscheidungen wohnt daher ein gewisses Risiko inne.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

PSG §27 Abs2

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