Haftet ein Geschäftsführer, wenn seine Entscheidung sich als falsch erweist?
günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter, Stiftungen
Nein, nicht allein deswegen. Unternehmerische Entscheidungen betreffen die Zukunft und beruhen auf Prognosen und Einschätzungen, die sich rechtlich nicht nachrechnen lassen; ihnen wohnt daher ein gewisses Risiko inne. Solche Entscheidungen trifft auch ein Stiftungsvorstand, wozu ebenso ein bewusstes Unterlassen zählen kann.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Unternehmerische Entscheidungen, für die die Grundsätze der „Business Judgement Rule“ zur Anwendung zu kommen haben, sind infolge ihrer Zukunftsbezogenheit durch Prognosen und „nicht justiziable“ Einschätzungen gekennzeichnet; unternehmerischen Entscheidungen wohnt daher ein gewisses Risiko inne.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entscheidungen eines Geschäftsführers dürfen nicht schon allein deswegen haftungsbegründend sein, wenn sie sich ex post als nachteilig herausstellen.OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021
- Auch ein Stiftungsvorstand hat unternehmerische Entscheidungen zu treffen; darunter kann auch eine bewusste Nichtentscheidung (ein Unterlassen) in Bezug auf unternehmerische Belange subsumiert werden, aber auch allgemein die Veranlagung, Verwaltung oder Veräußerung von Stiftungsvermögen, wie etwa die Steuerung der Bilanz‑ und Gewinnentnahmepolitik bei Beteiligungen. Ausschüttungsentscheidungen fehlt dagegen regelmäßig die Unvorhersehbarkeit des Ergebnisses, sodass sie zwar keine unternehmerischen Entscheidungen darstellen, die Kriterien, die an die Entscheidungsfindung gestellt werden, sind aber durchaus vergleichbar.OGH 6 Ob 160/15w, 23.02.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
PSG §27 Abs2
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Haftungsfreiraum für unternehmerische Entscheidungen
Gesellschaftsrecht · Haftung für riskante Geschäfte der Geschäftsleitung
Schadenersatz · Haftung für leitende Personen
Gesellschaftsrecht · Keine Erfolgshaftung des Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Sorgfaltsverletzung und Verschulden des Geschäftsführers