Zum Inhalt springen

Ist ein Geschäftsführer schuld, wenn er unsorgfältig gehandelt hat?

günstig für Gesellschaft betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, GmbH
Ja, in aller Regel. Verletzt ein Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, so handelt er damit nicht nur rechtswidrig. Diese Verletzung begründet gewöhnlich zugleich sein Verschulden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes begründet nicht nur die Rechtswidrigkeit, sondern regelmäßig auch das Verschulden des Geschäftsführers.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059556 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GmbHG §25

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Beweislast des Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Haftung für riskante Geschäfte der Geschäftsleitung
Gesellschaftsrecht · Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern und Vorständen
Gesellschaftsrecht · Haftung des Geschäftsführers gegenüber Gläubigern
Gesellschaftsrecht · Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers