Darf mein Nachbar in der Wohnung Klavier spielen?
günstig für Musizierender betrifft Nachbarn, Mieter, Wohnungseigentümer, Hausbewohner
Ja. Klavierspiel ist in Wohngegenden seit jeher üblich, solange es nicht in die Mittags- oder Nachtruhe fällt. Ob Sie wesentlich gestört werden, misst sich am Empfinden eines verständigen Durchschnittsbewohners; besondere Empfindlichkeit einer Person zählt nicht. Beim Zusammenleben in einem Haus müssen Sie Unannehmlichkeiten grundsätzlich hinnehmen, doch können Krankheit oder Kleinkinder mehr Rücksicht verlangen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 16.11.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
1. Klavierspiel ist seit jeher in Wohnvierteln üblich, soweit es nicht während der üblichen Ruhestunden (Mittagszeit, Nachtzeit) betrieben wird. 2. Bei Beantwortung der Frage, ob jemand in der ortsüblichen Benützung seiner Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird, ist als Maßstab das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenützers dieser Wohnung anzulegen. Beim Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus sind dadurch bedingte Unannehmlichkeiten grundsätzlich in Kauf zu nehmen; es ist ein akzeptabler Ausgleich der gegenläufigen Interessen zu finden. Auf die besondere Empfindlichkeit einer Person ist nicht Bedacht zu nehmen. Besondere Umstände (Krankheit, Aufenthalt von Kleinkindern) können eine besondere nachbarrechtliche Rücksichtnahme gebieten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beim Zusammenleben von Menschen, wie es in bzw im Umfeld von Wohnhausanlagen typischerweise stattfindet, sind dadurch bedingte Unannehmlichkeiten grundsätzlich in Kauf zu nehmen.OGH 6 Ob 166/13z, 30.09.2013
- Hier: Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen, die von einem Kleinfeldhartplatz (Fußballplatz) ausgehen.OGH 4 Ob 24/13b, 19.03.2013
- Neben dem Grad und der Dauer der Einwirkung und ihrer Störungseignung sind auch das Herkommen und das öffentliche Interesse wesentlich.OGH 4 Ob 24/13b, 19.03.2013
- Für die Beurteilung einer wesentlichen Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung ist nicht bloß die (objektiv messbare) Lautstärke, sondern auch die subjektive Lästigkeit maßgebend, für die vor allem die Tonhöhe, die Dauer und die Eigenart der Geräusche entscheidend sind.OGH 7 Ob 286/03i, 14.01.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 1/16k, 16.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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