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Kann ich eine Eintragung anfechten, wenn nur mein Vertrag betroffen ist?

günstig für Buchberechtigter betrifft Käufer, Liegenschaftseigentümer, Pfandgläubiger, Wohnungseigentumsbewerber
Nein. Gegen eine Eintragung im Grundbuch können sich nur jene wehren, deren eingetragene Rechte dadurch belastet, übertragen, beschränkt oder aufgehoben werden. Ein bloß vertraglicher Anspruch, etwa auf Übertragung des Eigentums, reicht dafür nicht aus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (129 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Als zum Rekurs in Grundbuchsachen gemäß § 9 AußStrG (SZ 10/195, SZ 20/35, SZ 26/203) berechtigte Personen kommen nur diejenigen Beteiligten in Betracht, deren grundbücherliche Rechte durch die Eintragung beeinträchtigt werden, sei es, dass diese Rechte belastet, abgetreten, beschränkt oder aufgehoben werden. Die Verletzung schuldrechtlicher Interessen und Ansprüche berechtigt noch nicht zum Rekurs gegen eine grundbücherliche Eintragung (1 Ob 530/50, SZ 3/101).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 44 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 129.

Im Gesetz

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