Kann ich eine Eintragung anfechten, wenn nur mein Vertrag betroffen ist?
günstig für Buchberechtigter betrifft Käufer, Liegenschaftseigentümer, Pfandgläubiger, Wohnungseigentumsbewerber
Nein. Gegen eine Eintragung im Grundbuch können sich nur jene wehren, deren eingetragene Rechte dadurch belastet, übertragen, beschränkt oder aufgehoben werden. Ein bloß vertraglicher Anspruch, etwa auf Übertragung des Eigentums, reicht dafür nicht aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (129 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Als zum Rekurs in Grundbuchsachen gemäß § 9 AußStrG (SZ 10/195, SZ 20/35, SZ 26/203) berechtigte Personen kommen nur diejenigen Beteiligten in Betracht, deren grundbücherliche Rechte durch die Eintragung beeinträchtigt werden, sei es, dass diese Rechte belastet, abgetreten, beschränkt oder aufgehoben werden. Die Verletzung schuldrechtlicher Interessen und Ansprüche berechtigt noch nicht zum Rekurs gegen eine grundbücherliche Eintragung (1 Ob 530/50, SZ 3/101).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Antragslegitimation eines Fruchtgenussberechtigten bei Bestehen einer Rechtsgemeinschaft mit einem anderen Fruchtgenussberechtigten.OGH 5 Ob 105/25i, 12.03.2026
- Hier: Anmerkung, dass das Vermögen gemäß § 6 SanktG eingefroren ist.OGH 5 Ob 134/19w, 24.09.2019
- Hier: Rechtsmittellegitimation des Eigentümers zur Abwehr einer angeblich unzulässigen (weil auf angeblich verfassungs- und unionsrechtswidriger Grundlage beruhenden) Anmerkung bejaht.OGH 5 Ob 48/18x, 15.05.2018
- Die gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 angemerkten Wohnungseigentumsbewerber sind noch nicht Buchberechtigte und können durch Eintragungen, die die zu ihren Gunsten erfolgte Anmerkung gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 unberührt lassen, nicht in ihrem bücherlichen Recht beeinträchtigt sein (so bereits 5 Ob 279/05y, 5 Ob 70/15b).OGH 5 Ob 24/18t, 13.03.2018
- Im vorliegenden Fall bezieht sich die Entscheidung der Parifizierungsstelle nicht erkennbar auf § 56 Abs 1 Satz 3 WEG 2002, sondern auf hier nicht evidente Fälle des § 9 Abs 2 Z 5 WEG 2002 und nach dem für die Gesuchsbeurteilung maßgeblichen Grundbuchstand ist ein dem Miteigentumsanteil des Antragstellers zuzurechnender, im Zubehör-Wohnungseigentum stehender Abstellplatz bücherlich nicht ausgewiesen. Bei dieser Sachlage ist ein durch die Gesuchsbewilligung möglicher Eingriff in bücherliche Rechte der Miteigentümer durch Inanspruchnahme von rechtlich als Allgemeinflächen zu wertenden Liegenschaftsteilen jedenfalls nicht auszuschließen.OGH 5 Ob 87/14a, 18.11.2014
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- Hier: Rechtsmittellegitimation einer Gemeinde als Abgabenbehörde mangels des für das Grundbuchsverfahren erforderlichen Nachweises, ob der Wegfall einer Widmung einer Straße als Privatstraße erfolgte, verneint.OGH 5 Ob 21/14w, 20.05.2014
- Hier: Ersichtlichmachung eines Einforstungsrechts.OGH 5 Ob 161/12f, 14.02.2013
- Keine Beschwer durch Einverleibung im laufenden Rang, wenn keine nachteilige Rangverschiebung bewirkt wird, oder vor Rekurs erreichte Einverleibung aufgrund neuen Antrags ohne Rangverschiebung; hier: Eigentumsrecht.OGH 5 Ob 225/11s, 14.02.2012
- War die Antragstellerin, für die bereits ein Sachwalter zu ihrer Vertretung vor Gerichten bestellt war, bei Einbringung des Grundbuchsgesuchs nicht durch ihren Sachwalter vertreten und auch der einschreitende Notar nicht von diesem bevollmächtigt, dann folgen daraus Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 GBG sowie die Rekurslegitimation der Antragstellerin trotz „antragsgemäßer Bewilligung" des Grundbuchsgesuchs durch das Erstgericht.OGH 5 Ob 206/08t, 21.10.2008
- Auf Ersichtlichmachungen trifft es jedenfalls nicht generell zu, dass sie auch tatsächlich bücherliche Rechte anderer Personen beeinträchtigen können. In derartigen Fällen steht ein Rechtsmittel demjenigen zu, der durch die Entscheidung in seinen rechtlich geschützten Interessen beeinträchtigt ist.OGH 5 Ob 128/08x, 26.08.2008
- Die Beschwer in Grundbuchsachen setzt voraus, dass der Betroffene in seinen bücherlichen Rechten verletzt sein könnte, indem bücherliche Rechte durch die bekämpfte Entscheidung belastet, abgetreten, beschränkt oder aufgehoben werden.OGH 5 Ob 101/08a, 24.06.2008
- Rechtsmittellegitimation eines die Verletzung seiner bücherlichen Rechte behauptenden Vorkaufsberechtigten.OGH 2 Ob 132/06k, 21.12.2006
- Hier: § 138 EO idF EONov 2000.OGH 5 Ob 163/06s, 03.10.2006
- Interessen oder Rechte, die noch nicht Gegenstand einer bücherlichen Eintragung geworden sind, fehlt der Rechtsmittelschutz. Demjenigen, der nur einen bloß schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentumsrechts hat, steht noch kein Rekursrecht zu.OGH 5 Ob 279/05y, 21.03.2006
- Eine Liegenschaftseigentümerin kann durch die Löschung von Dienstbarkeiten auf Teilflächen ihrer Liegenschaft in ihrem bücherlichen Eigentum nicht verletzt werden; dieses wird hiedurch nicht belastet, sondern entlastet.OGH 5 Ob 93/05w, 10.05.2005
- Hier: PSG.OGH 6 Ob 180/04w, 15.12.2004
- Sind dritte Personen berechtigt, Anregungen an das Gericht zu richten, die diese im Rahmen eines amtswegigen Verfahrens sachgerecht zu berücksichtigen hatte, erlangen sie dadurch noch nicht Parteistellung. Auch die Zustellung eines Beschlusses verleiht einem Rekurswerber noch nicht Parteistellung oder sonst ein Recht auf Verfahrensbeteiligung und insbesondere auch keine Rekurslegitimation.OGH 6 Ob 180/04w, 15.12.2004
- Ob der Rekurswerber in seinen bücherlichen Rechten verletzt sein kann, ist nach dem aktuellen Grundbuchsstand zu beurteilen, ohne auf die Wirksamkeit oder Zulässigkeit der betreffenden Eintragung abzustellen.OGH 5 Ob 210/02x, 15.10.2002
- Die Rechtsmittellegitimation eines eingetragenen Buchberechtigten ist schon dann zu bejahen, wenn er behauptet, durch die angefochtene Eintragung in seinen bücherlichen Rechten verletzt zu sein.OGH 5 Ob 163/02k, 12.09.2002
- Zur Anfechtung von Grundbuchsbeschlüssen sind Personen legitimiert, die mit ihrem Antrag nicht oder doch nicht vollständig durchgedrungen sind.OGH 5 Ob 141/02z, 25.06.2002
- Eine Rechtsmittellegitimation der Agrarbehörde wird bejaht, wenn das Rechtsmittel auf die Einhaltung von bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Flurverfassungsbestimmungen abzielt, deren Einhaltung die Agrarbehörde mit ihrem Rechtsmittel gewährleisten will (so schon 5 Ob 25/02s).OGH 5 Ob 61/02k, 12.03.2002
- Hier: Rekurslegitimation der Superädifikatseigentümerin.OGH 5 Ob 119/00m, 16.05.2000
- Daran hat sich auch durch den in § 31 Abs 1 GBG idF des GUG eingefügten Begriff von "Parteien" des Grundbuchsverfahrens nichts geändert, weil eine Erweiterung der Rekurslegitimation nicht beabsichtigt war. Das rechtlich geschützte Interesse muss nach wie vor auf einem bücherlichen Recht beruhen.OGH 5 Ob 166/99v, 07.04.2000
- Weitere Voraussetzung der Rekurslegitimation ist, dass der Rekurswerber durch den angefochtenen Beschluss in seinen bücherlichen Rechten verletzt sein könnte, sei es auch, dass es sich dabei um verbücherungsfähige Rechte von Personen handelt, auf welche das Grundbuchsgericht bei der Anordnung bücherlicher Eintragungen von Amts wegen Rücksicht zu nehmen hat (5 Ob 3/81, 5 Ob 4/81).OGH 5 Ob 198/99z, 31.08.1999
- Dieser Grundsatz hat auch für die in § 32 zweiter Satz LiegTeilG verwendeten Verfahren zu gelten. Dieser Grundsatz hat auch für die in § 32 zweiter Satz LiegTeilG verwendeten Verfahren zu gelten.OGH 5 Ob 198/99z, 31.08.1999
- Rekursberechtigung der Eigentümerin gegen die Ersichtlichmachung der Liegenschaft als Naturschutzgebiet.OGH 5 Ob 406/97k, 16.09.1997
- Hier: Keine Rechtsmittellegitimation, wenn der Rechtsmittelwerber weder Antragsteller ist noch durch die Versagung der Eintragung in seinen bücherlichen Rechten verletzt sein könnte.OGH 5 Ob 2168/96a, 28.08.1996
- Hier: Rekurslegitimation des Fruchtgenussberechtigten; wer selbst zur Antragstellung legitimiert wäre, um ein bücherliches Recht zu erhalten oder von einer bücherlichen Last befreit zu werden, und durch den Verbücherungsantrag eines anderen einen bestimmten Rang für die begehrte Eintragung beanspruchen kann, ist daher zur Wahrung dieses Ranges im Rechtsmittelweg legitimiert.OGH 5 Ob 108/95, 29.08.1995
- Die weitergehende Auffassung, auch der an der Verbücherung des ihm zugesagten Pfandrechts interessierte Gläubiger könne Rekurs erheben, wenn das Gesuch des Liegenschaftseigentümers um Pfandrechtseinverleibung abgewiesen wurde ist abzulehnen.OGH 5 Ob 115/91, 22.10.1991
- Daher besteht kein Rekursrecht des im Rangordnungsbeschluss bezeichneten Schriftenempfängers und des präsumptiven Käufers der Liegenschaft gegen den Beschluss, mit dem später die Zustellung der einzigen Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses an eine andere Person angeordnet wird.OGH 5 Ob 1006/91, 29.01.1991
- Beziehungsweise verletzt werden könnten.OGH 5 Ob 44/89, 20.06.1989
- Hier: Verbücherter Nacherbe auf den Überrest.OGH 5 Ob 31/88, 05.04.1988
- Hier: Verbücherter Nacherbe.OGH 5 Ob 30/88, 05.04.1988
- Hier: Ein von einem Löschungsantrag nach § 57 GBG Betroffener.OGH 5 Ob 59/85, 10.09.1985
- Gültigkeit des Belastungsverbotes (§ 364c ABGB) umstritten.OGH 3 Ob 88/84, 10.10.1984
- Verfahren nach UHGOGH 5 Ob 58/82, 01.02.1983
- Dazu kommen, auch wenn diese Voraussetzung auf sie nicht zutreffen sollte, in einem Antragsverfahren die Antragsteller (Bartsch, GBG 7. Auflage, 602) und in einem von Amts wegen durchzuführenden Verfahren allenfalls jene Personen, deren verbücherungsfähige Rechte das Grundbuchsgericht bei der Anordnung bücherlicher Eintragungen von Amts wegen zu berücksichtigen hat.OGH 5 Ob 4/81, 03.03.1981
- Die Beschwer ergibt sich daraus, dass jemand in seinen bücherlichen Rechten beeinträchtigt worden sein könnte. Ob die tatsächlich der Fall ist, ist eine Frage der meritorischen Berechtigung des Rekurses.OGH 5 Ob 40/79, 15.01.1980
- Grundbücherliche Eintragungen nach dem grundbücherlichen Interessenstand zur Zeit der angefochten Entscheidung (hier: Exekution gemäß § 331 EO).OGH 5 Ob 31/79, 02.10.1979
- Keine Veränderung der für ihm eingetragenen Rechte beim Eigentümer des Pfandgutes, wenn eine auf diesem haftende Hypothekarforderung übertragen wird.OGH 5 Ob 20/78, 24.10.1978
- Mit der Anmerkung oder Löschung des Kautionsbandes werden bücherliche Rechte der Pfandbriefgläubiger oder des Liegenschaftseigentümers nicht begründet oder berührt.OGH 5 Ob 1/78, 14.02.1978
- Es ist Sache des Rekurswerbers, aufzuzeigen, welche seiner bücherlichen Rechte durch den angefochtenen Beschluss verletzt werden. Aus dem Umstand der Zustellung des erstgerichtlichen Beschlusses allein kann noch kein Anfechtungsrecht abgeleitet werden.OGH 5 Ob 66/74, 29.05.1974
- Wurde durch die Entscheidung eine Belastung einer Liegenschaft bewilligt, so sind zum Rekurs dagegen nur der Eigentümer dieser Liegenschaft beziehungsweise jene Personen legitimiert, die an dieser Liegenschaft bücherliche Rechte besitzen.OGH 5 Ob 7/73, 21.02.1973
- Der Käufer, der durch die angefochtene Entscheidung berührten Liegenschaft hat kein Rekursrecht, wenn er diese erst nachträglich erworben hat.OGH 5 Ob 48/69, 05.03.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 129.
- OGH 5 Ob 105/25i, 12.03.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 171/25w, 20.11.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 30/25k, 02.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 64/24h, 14.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 159/24d, 08.10.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 132/23g, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 111/23v, 22.02.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 134/23a, 23.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 30/22f, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 156/21h, 31.03.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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