Ist mein Vertrag mit der Gemeinde über die Umwidmung gültig?
günstig für Bürger betrifft Grundstückseigentümer, Gemeinden, Bauwerber, Unternehmer
Nur, wenn ein Gesetz die Behörde dazu ermächtigt. Vereinbarungen, die eine Behörde in ihrer amtlichen Rolle mit einem Bürger über Rechte und Pflichten des öffentlichen Rechts schließt, brauchen eine gesetzliche Grundlage. Fehlt sie, kommt eine wirksame Bindung nicht zustande.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Es ist in Rechtsprechung und Lehre grundsätzlich anerkannt, daß der verwaltungsrechtliche Vertrag, der eine Form nicht-obrigkeitlicher Hoheitsverwaltung ist, einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier eine von einer Gemeinde geschlossene Vereinbarung als Voraussetzung für die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplans.OGH 7 Ob 125/16g, 28.09.2016
- Bei verwaltungsrechtlichen Verträgen geht es um Vereinbarungen über Rechte und Pflichten auf der Grundlage des öffentlichen Rechts zwischen einem Verwaltungsorgan in behördlicher Funktion und einem Privaten (Rechtsunterworfenen).OGH 10 Ob 519/94, 06.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 125/16g, 28.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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