Zum Inhalt springen

Habe ich einen Vertrag mit dem Spital, wenn die Kasse einweist?

günstig für Patient betrifft Patienten, Krankenanstalten, Krankenversicherte, Sozialhilfeempfänger
Ja. Auch wenn Sie von der Krankenversicherung in eine bestimmte öffentliche Krankenanstalt eingewiesen werden, kommt zwischen Ihnen und dem Träger der Anstalt ein Aufnahmevertrag nach bürgerlichem Recht zustande. Die Einweisung erfolgt nur durch Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheins.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Ungeachtet des Umstandes, daß nach § 145 Abs 1 ASVG der Krankenversicherte, dem Anstaltspflege nach § 144 ASVG gewährt wird, in eine bestimmte öffentliche Krankenanstalt einzuweisen ist, wird zwischen dem Krankenanstaltenträger und dem derart in eine Krankenanstalt Eingewiesenen eine dem bürgerlichen Recht unterliegender Aufnahmevertrag abgeschlossen. Die Einweisung erfolgt auch nur in Form der Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheins.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049777 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung bei Zwangsanhaltung
Sozialrecht · Auslegung des ärztlichen Gesamtvertrags
Arbeitsrecht · Sondervereinbarungen bei Sozialversicherungsträgern
Sozialrecht · Regress der Sozialversicherung bei Behandlungsfehlern
Verfahrensrecht · Rechtsweg bei Kassenarztstellen