Habe ich einen Vertrag mit dem Spital, wenn die Kasse einweist?
günstig für Patient betrifft Patienten, Krankenanstalten, Krankenversicherte, Sozialhilfeempfänger
Ja. Auch wenn Sie von der Krankenversicherung in eine bestimmte öffentliche Krankenanstalt eingewiesen werden, kommt zwischen Ihnen und dem Träger der Anstalt ein Aufnahmevertrag nach bürgerlichem Recht zustande. Die Einweisung erfolgt nur durch Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheins.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ungeachtet des Umstandes, daß nach § 145 Abs 1 ASVG der Krankenversicherte, dem Anstaltspflege nach § 144 ASVG gewährt wird, in eine bestimmte öffentliche Krankenanstalt einzuweisen ist, wird zwischen dem Krankenanstaltenträger und dem derart in eine Krankenanstalt Eingewiesenen eine dem bürgerlichen Recht unterliegender Aufnahmevertrag abgeschlossen. Die Einweisung erfolgt auch nur in Form der Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheins.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht nur bei Einweisung eines Kranken durch den gesetzlichen Krankenversicherer, sondern auch bei inhaltsgleichen Leistungen des Sozialhilfeträgers ist der Abschluß eines privaten Aufnahmevertrages und Behandlungsvertrages zwischen dem Sozialhilfeempfänger und der öffentlichen Krankenanstalt anzunehmen.OGH 1 Ob 24/93, 17.11.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049777 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 121/16g, 31.08.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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