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Wann haftet der Staat für einen Fehler einer Behörde?

günstig für Staat betrifft Geschädigte, Bürger, Unternehmer, Behörden
Eine Rechtsverletzung durch ein staatliches Organ liegt nur vor, wenn durch ein Tun oder Unterlassen das Recht gebeugt, also gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen wird. Sie liegt auch vor, wenn gesetzliche Bestimmungen aus grober Nachlässigkeit nicht angewendet wurden. Ein bloßer Meinungsunterschied reicht dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1938)

Eine Rechtsverletzung im Sinne des § 1 AHG ist nur dann gegeben, wenn durch eine Handlung oder Unterlassung das Recht gebeugt, also gegen eine positive Vorschrift des Gesetzes verstoßen wird oder gesetzliche Bestimmungen in grob fahrlässiger Unkenntnis nicht angewendet wurden. (JBl 1958,404)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049798 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 24.

Genannte Normen

AHG §1 Ca

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