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Haftet der Staat, wenn die Bankaufsicht nicht eingeschritten ist?

günstig für Sparer betrifft Sparer, Anleger, Bankkunden, Geschädigte
Ja, gegenüber den Gläubigern und Sparern einer Bank. Es kommt nicht darauf an, ob ein eigenes Recht des Geschädigten verletzt wurde, sondern darauf, ob die verletzte Vorschrift auch seinen Schutz bezweckt. Die Regeln über die Bankenaufsicht sollen auch die Sparer schützen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Auch bei Unterlassungen ist die Amtshaftung nicht von der Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte des Geschädigten abhängig, sondern nur davon, dass die Norm auch seinen Schutz bezweckt (Rechtswidrigkeitszusammenhang). Der Bund haftet in diesem Sinn für die Verletzung der Aufsichtspflicht nach dem Kreditwesengesetz (hier: 1939) gegenüber den Gläubigern (Sparern) der Bank.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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