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Kann ich den Staat für ein verfassungswidriges Gesetz haftbar machen?

günstig für Staat betrifft Bürger, Unternehmer, Staat
Nein. Für Gesetze selbst haftet der Staat nach dem Amtshaftungsrecht nicht, und auch nicht dafür, dass eine Behörde ein später als verfassungswidrig erkanntes Gesetz korrekt angewendet hat. Ersatz kommt nur in Betracht, wenn Behörden das Gesetz rechtswidrig vollzogen haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1964)

Keine Haftung nach dem § 1 AHG für Akte der Gesetzgebung, ebenso nicht für gesetzestreue Anwendung verfassungswidriger Gesetze.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

AHG §1 A; AHG §1 Ca

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