Zum Inhalt springen

Welches Gericht ist zuständig, wenn ein Gesetz schadet?

betrifft Geschädigte, Kläger, Bürger, Unternehmer
Werfen Sie dem Gesetzgeber selbst vor, unionswidriges Recht erlassen zu haben, entscheidet darüber der Verfassungsgerichtshof. Nur wenn Behörden tätig geworden sind, die den Fehler hätten aufgreifen können, sind die ordentlichen Gerichte im Amtshaftungsverfahren zuständig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Der Verfassungsgerichtshof hat über Staatshaftungsansprüche zu entscheiden, die sich auf "legislatives Unrecht" stützen und unmittelbar dem Gesetzgeber zuzurechnen sind. Nur dann, wenn staatliche Vollzugsorgane tätig wurden, die die allfällige Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts hätten wirksam aufgreifen können, ist der Amtshaftungsweg zu beschreiten und die Zuständigkeit der (ordentlichen) Amtshaftungsgerichte gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Amtshaftung und Bindung an Höchstgerichte
Schadenersatz · Bindung an die Feststellung der Rechtswidrigkeit
Verfahrensrecht · Abgrenzung der Gerichtszuständigkeit
Schadenersatz · Haftung für verfassungswidrige Gesetze
Verfahrensrecht · Zuständigkeit bei Staatshaftungsklagen