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Kann ich vom Staat mehr verlangen als Geldersatz?

günstig für Bund betrifft Geschädigte, Bürger, Nachbarn
Nein. Das Amtshaftungsrecht gibt Ihnen gegen den Rechtsträger nur einen Anspruch auf Schadenersatz. Weitere Ansprüche des bürgerlichen Rechts können Sie darauf nicht stützen; möglich sind Geld oder die Feststellung der Haftung für noch nicht bezifferbare Schäden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (20 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

§ 1 AHG gibt dem Geschädigten außer dem Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsträger keine weiteren im Rechtsweg geltend zu machenden Ansprüche bürgerlichen Rechts.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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