Kann ich vom Staat mehr verlangen als Geldersatz?
günstig für Bund betrifft Geschädigte, Bürger, Nachbarn
Nein. Das Amtshaftungsrecht gibt Ihnen gegen den Rechtsträger nur einen Anspruch auf Schadenersatz. Weitere Ansprüche des bürgerlichen Rechts können Sie darauf nicht stützen; möglich sind Geld oder die Feststellung der Haftung für noch nicht bezifferbare Schäden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (20 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1971)
§ 1 AHG gibt dem Geschädigten außer dem Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsträger keine weiteren im Rechtsweg geltend zu machenden Ansprüche bürgerlichen Rechts.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das hoheitliche Verhalten eines Rechtsträgers auf einem in seinem Eigentum stehenden Grund schließt dessen verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Haftung nicht aus, weil er seine privatrechtliche Pflicht als Grundeigentümer, Nachbarn nicht zu schädigen, mangels einer ihn zu Lasten von Geschädigten privilegierenden gesetzlichen Regelung ungeachtet der hoheitlichen Besorgung öffentlich-rechtlicher Agenden erfüllen muss. Deshalb werden Nachbarn Immissionsansprüche nach allgemeinem bürgerlichen Recht aufgrund einer durch hoheitliches Verhalten verursachten Schädigung - also neben allfälligen Amtshaftungsansprüchen - zugebilligt.OGH 1 Ob 129/02f, 25.06.2002
- Auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts gestützte Ansprüche eines Geschädigten gegen eine im Sinne des § 1 AHG als Organ handelnde Person sind ausgeschlossen.OGH 1 Ob 8/96, 30.01.1996
- Der Amtshaftungsanspruch ist nur auf Geldersatz bzw Feststellung der Haftung für einen noch nicht bezifferbaren Schaden zu richten.OGH 1 Ob 27/92, 15.09.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 26/22p, 23.03.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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