Haftet der Staat auch bei schnellen Entscheidungen in schwierigen Lagen?
günstig für Staat betrifft Geschädigte, Bürger, Unternehmer, Behörden
Nicht jedes rechtswidrige Verhalten einer staatlichen Stelle ist auch vorwerfbar. Musste die handelnde Person in einer unübersichtlichen oder kritischen Lage rasch entscheiden, kann ein Verschulden fehlen. Ohne Verschulden gibt es keinen Ersatz.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Auch ein an sich rechtswidriges Organverhalten muß noch nicht schuldhaft sein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn das für den Rechtsträger handelnde oder zum Handeln verpflichtete Organ rasche Entschlüsse in einer vielleicht auch für es kritischen oder schwer überschaubaren Situation fassen muß.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Maßnahmen der Jugendwohlfahrtspflege gemäß § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB.OGH 1 Ob 58/05v, 27.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 1 Ob 95/25i, 09.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 88/23g, 27.06.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Abs1 Ca
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