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Haftet der Staat, wenn ein Organ seine Befugnisse überschreitet?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Behörden, Beamte
Ja. Rechtswidriges Handeln besteht gerade darin, dass ein Organ Befugnisse in Anspruch nimmt, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. Dass eine andere Stelle dafür zuständig gewesen wäre, ist nicht nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Rechtswidriges Organhandeln im Sinne des AHG besteht gerade darin, dass das Organ nicht im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten handelt, sodass der Rechtsträger, für den gehandelt wurde, häufig in dem weiten Sinn, den der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung dem Grundrecht auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art 83 Abs 2 B-VG, § 1 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit, RGBl 1862/87) gibt, " unzuständig" ist, indem er Befugnisse für sich in Anspruch nimmt, für die im materiellen Recht jede Grundlage fehlt. "Unzuständig" heißt somit im Sinne dieser Rechtsprechung nicht unbedingt, dass eine andere ("zuständige") Behörde diese Befugnisse hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AHG §1 Cc; AHG §1 F

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

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