Kann ich die besonderen Regeln für Behördenfehler einfach umgehen?
günstig für Staat betrifft Geschädigte, Behörden, Kläger
Nein. Es hilft Ihnen nicht, in der Klage zu erklären, Sie stützten den Anspruch nicht auf die Sonderregeln für Behördenfehler, sondern auf das allgemeine bürgerliche Recht. Wie der Fall rechtlich zu beurteilen ist, entscheidet allein das Gericht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Die Bestimmungen des AHG können nicht dadurch umgangen werden, dass der Kläger erklärt, seine Schadenersatzansprüche nicht auf diese Sondernormen zu stützen, sondern aus dem bürgerlichen Recht abzuleiten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rauchfangkehrer. Zusammenhang zwischen behauptetem Sorgfaltsverstoß und hoheitlicher Aufgabenerfüllung im konkreten Fall verneint.OGH 1 Ob 124/23a, 20.12.2023
- Die Konsequenz dieser Rechtswegunzulässigkeit lässt sich auch nicht dadurch vermeiden, dass die Klägerin einen auf dem allgemeinen bürgerlichen Recht beruhenden Anspruchsgrund vorzuschieben versucht; die rechtliche Beurteilung des Streitgegenstandes obliegt nämlich allein dem Gericht.OGH 1 Ob 8/96, 30.01.1996
- Nur ein verschuldenunabhängiger Ersatzanspruch kann anders beurteilt werden.OGH 1 Ob 31/77, 12.12.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 1 Ob 124/23a, 20.12.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AHG §1 G
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