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Gilt der Haftungsschutz auch, wenn die Gemeinde die Schule erhält?

günstig für Staat betrifft Schüler, Eltern, Lehrer, Schulerhalter
Ja. Der Ausschluss von Ersatzansprüchen für Unfälle im Schulbereich kommt dem Bund auch dann zugute, wenn nicht er, sondern eine andere Körperschaft die Schule erhält. Entscheidend ist, dass der Verletzte im Verantwortungsbereich der Schule stand und Unfallversicherungsschutz besteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Der Haftungsausschluss nach dieser Gesetzesstelle kommt dem Rechtsträger Bund bei Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruches aus einem Verhalten eines Lehrers auch dann zugute, wenn nicht der Bund, sondern eine andere Körperschaft gesetzlicher Schulerhalter ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050027 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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