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Ist mein Kind in der Schule unfallversichert?

günstig für Schüler betrifft Schüler, Studenten, Eltern, Unfallversicherung
Der Schutz der Unfallversicherung erfasst die Ausbildung in Schule oder Universität allgemein. Geschützt ist jede Tätigkeit, die zur Rolle einer Schülerin, eines Schülers oder Studierenden gehört.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der Schutzbereich ist im § 175 Abs 4 ASVG analog § 175 Abs 1 ASVG generalklauselartig in der Weise umschrieben, dass er die die Versicherung begründende Schulausbildung (Universitätsausbildung) umfasst. Geschützt soll nach der Grundintention des Gesetzes jede Tätigkeit sein, die sich als Ausübung der Rolle des Schülers oder des Studenten darstellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085063 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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