Kann ich den Lehrer klagen, wenn mein Kind verletzt wurde?
günstig für Lehrer betrifft Schüler, Eltern, Lehrer, Schulerhalter
Wenn ein Lehrer unterrichtet, erzieht oder die Schüler beaufsichtigt, wird er für den Staat tätig. Er handelt dabei als dessen Organ. Für Fehler in diesem Bereich gelten deshalb die Regeln über die Haftung des Staates.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Bei seiner eigentlichen Funktion, nämlich der Unterrichtsarbeit und Erziehungsarbeit, zu der auch die Beaufsichtigung der Schüler gehört, ist der Lehrer, insbesondere der Pflichtschullehrer, im Bereich der Hoheitsverwaltung, sohin als Organ im Sinne des § 1 AHG, tätig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die aus dem Beherbergungsvertrag geschuldeten Leistungen (Unterbringung, Verpflegung, Reinigung uÄ) stehen in keinem ausreichend engen inneren oder äußeren Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben der Schule, nämlich dem Unterricht und der Aufsicht über die Schüler.OGH 1 Ob 54/24h, 27.05.2024
- Hier: Zum Unterricht an der Universität.OGH 1 Ob 114/23f, 13.07.2023
- Zur Erteilung des hoheitlich ausgeübten Unterrrichts zählt auch die Beaufsichtigung der Schüler, wozu auch sämtliche Aspekte des Pandemiemanagements gehören.OGH 4 Ob 222/21g, 23.02.2022
- Hier: Liftwart - Kein ausreichend enger innerer und äußerer Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe der Erteilung des (Schisport-)Unterrichts im Rahmen einer Wintersportwoche einer (Pflicht-)Schule.OGH 1 Ob 203/15g, 24.11.2015
- Anders zum verpflichtenden Kindergartenbesuch nach § 13b Abs 1 lit a Vlbg KGG.OGH 1 Ob 183/15s, 22.10.2015
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: In der Durchführung der individuellen Berufs(bildungs)orientierung nach § 13b SchUG durch eine juristische Person als Unternehmensträger liegt eine Mitwirkung an der hoheitlich zu verrichtenden Aufgabe Erteilung des Unterrichts.OGH 1 Ob 75/15h, 18.06.2015
- Hier: Betreuung und Förderung eines behinderten Menschen im Rahmen einer Einrichtung der Eingliederungshilfe als hoheitliche Maßnahme.OGH 1 Ob 19/13w, 11.04.2013
- Auch der gemäß § 44a SchUG für die Dauer einer Schulsportwoche von den Verantwortlichen eines Bundesrealgymnasiums mit der sportlichen Ausbildung (hier: Kajak-Kurs) der Schüler betraute selbständige Unternehmer ist Organ, das vom dabei geschädigten Schüler nicht persönlich in Anspruch genommen werden kann.OGH 1 Ob 296/03s, 12.10.2004
- Die Erteilung des Unterrichts an öffentlichen Schulen gilt als an sich hoheitliche Tätigkeit. Lehrer sind in Vollziehung des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) Organe im Sinn des § 1 Abs 2 AHG. Schuldhaft rechtswidriges Organverhalten auf dem Gebiet des Schulwesens ist dem Bund zuzurechnen (Art 14 Abs 1 B-VG).OGH 1 Ob 296/03s, 12.10.2004
- Hier: Verletzung der Aufsichtspflicht.OGH 1 Ob 76/98b, 29.09.1998
- Hier: Schulleiter, dem von der zuständigen Schulbehörde mittels Erlasses der Auftrag erteilt wurde, die Unterrichtstätigkeit einer Lehrerin zu beurteilen.OGH 9 ObA 228/93, 23.11.1993
- Auch Organverhaltensweisen, die mit der Erteilung des Unterrichts an Schulen, auf die das SchUG zu Anwendung kommt (§ 1 SchUG) zusammenhängen, sind der Hoheitsverwaltung zuzurechnen.OGH 1 Ob 34/91, 18.09.1991
- Zu den Aufgaben nach dem SchUG gehört auch die Beaufsichtigung der Schüler bei Schulveranstaltungen.OGH 14 Os 27/91, 09.04.1991
- Auch beim Religionsunterricht.OGH 1 Ob 14/90, 11.07.1990
- Hier: Der den Tennisunterricht leitende Tennislehrer einer ortsansässigen Sportschule im Rahmen einer Schullandwoche.OGH 1 Ob 5/88, 20.01.1988
- Und zwar funktionell für den Bund.OGH 10 Os 165/83, 25.10.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 24.
- OGH 1 Ob 54/24h, 27.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 114/23f, 13.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 35/22f, 30.03.2022
- OGH 1 Ob 87/19d, 27.05.2019, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
AHG §1 Ba; AHG §1 Cd6; AHG §9 Abs5; SchUG allg
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