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Können mehrere Behörden gemeinsam für denselben Schaden haften?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Gemeinden, Länder, Bürger
Ja. Das Verhalten einer Person kann als Organhandeln mehreren Körperschaften zugerechnet werden. Trifft das zu, haften diese Rechtsträger für den Schaden grundsätzlich zur ungeteilten Hand, Sie können sich also an jeden von ihnen halten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 15.05.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Ein Verhalten einer Person kann als Organhandlung auch mehreren Körperschaften zugerechnet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 F

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung bei mehreren Schädigern

Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

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