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Wann handelt eine Gemeinde als Behörde und wann nicht?

betrifft Bürger, Gemeinden, Geschädigte
Personen, die für eine Gemeinde handeln, werden nur dann hoheitlich tätig, wenn ein Gesetz der Gemeinde eine solche Aufgabe überträgt. Fehlt ein solcher gesetzlicher Auftrag, gehört die Tätigkeit zur Daseinsvorsorge und damit zur Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Nur insoweit, als einer Gemeinde durch ein Gesetz ein hoheitliches Handeln aufgetragen ist, werden die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze im Sinne des § 1 AHG tätig. Fehlt ein solcher gesetzlicher Auftrag, gehört die Tätigkeit der Gemeinde im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung (SZ 51/184).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 Bb

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