Ist ein Geschäft entgeltlich, wenn ein Dritter das Entgelt bekam?
günstig für Empfänger betrifft Gläubiger, Schuldner, Übernehmer, Angehörige, Unternehmer
Ein Geschäft ist auch dann entgeltlich, wenn die Gegenleistung nicht dem Gläubiger selbst, sondern einer anderen Person zugutekommt. Entscheidend ist, dass überhaupt ein Entgelt erbracht wurde.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Entgeltlichkeit ist auch dann anzunehmen, wenn das Entgelt (hier: für die gewährte Stundung) nicht dem Gläubiger, sondern einem Dritten erbracht wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Mutter des Beklagten erbrachte gegenüber der Verstorbenen Ausgedingeleistungen. Diese stellten eine Gegenleistung für die Übertragung der Liegenschaft an den Beklagten dar, die dem Beklagten und dessen Mutter - im Zweifel - je zur Hälfte zuzurechnen ist.OGH 2 Ob 28/25v, 29.07.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050247 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 28/25v, 29.07.2025, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AnfO §3 Z1; KO §29 Z1
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