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Wann verjährt mein Anspruch gegen den Staat auf Schadenersatz?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Kläger, Behörden
Die Frist beginnt, sobald der Schaden tatsächlich eingetreten ist oder die erste Folge feststeht, die sich nicht mehr abwenden lässt. Sie endet aber erst ein Jahr nachdem die schädigende Entscheidung oder Verfügung rechtskräftig geworden ist. Zu Schritten, die den bereits entstandenen Schaden ohnehin nicht mehr abwenden können, sind Sie nicht verpflichtet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 13.07.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Ersatzansprüche für Schäden, die auch durch Rechtsmittel nicht mehr abgewendet werden können, beginnen mit dem Eintritt des tatsächlichen Schadens oder mit dem Eintritt der ersten Schadensfolge, die nicht mehr abgewendet werden kann, zu verjähren, die Verjährungsfrist endet aber erst ein Jahr nach Rechtskraft der schadensverursachenden Entscheidung oder Verfügung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050342 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

AHG §2 Abs2; AHG §6 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beginn der dreißigjährigen Verjährung

Die dreißigjährige Frist beginnt mit der schädigenden Handlung. Ob und wann Sie den Schaden bemerken, spielt für ihren Beginn keine Rolle. Auch wenn der Schaden selbst erst später eintritt, läuft die Frist bereits.

günstig für Schädiger Verjährung vor Eintritt des Schadens

Ja. Die dreißigjährige Frist beginnt mit jener Handlung, die den Schaden verursacht hat, nicht erst mit dem Schaden selbst. Tritt der Schaden erst nach Ablauf dieser Frist ein, ist Ihr Anspruch bereits verjährt.

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