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Wie lange kann ich einen Amtshaftungsanspruch geltend machen?

günstig für Bund betrifft Geschädigte, Bürger, Rechtsträger
Erfahren Sie vom Schaden noch innerhalb der zehnjährigen Frist, müssen Sie Ihren Anspruch dennoch innerhalb dieser zehn Jahre geltend machen. Läuft die dreijährige Frist ab Kenntnis früher ab, verjährt der Anspruch schon zu diesem früheren Zeitpunkt. Die langen Höchstfristen laufen unabhängig davon, ob Sie vom Schaden wissen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Erlangt der Geschädigte vor Ablauf der objektiven zehnjährigen Verjährungsfrist Kenntnis vom Schaden, hat er seinen Anspruch bei sonstiger Verjährung dennoch innerhalb dieser Frist geltend zu machen, sofern die dreijährige (subjektive) Frist nicht noch früher abläuft und die Verjährung herbeiführt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

AHG §6 Abs1 Satz1; AHG §6 Abs1 Satz2

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