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Gilt der Entgeltvergleich bei Überlassung auch für andere Zahlungen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Leiharbeiter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Seit der Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie ist die Entgeltregelung für überlassene Arbeitskräfte weit zu verstehen. Sie erfasst nicht nur das regelmäßig, meist monatlich fällige Entgelt, sondern beruht auf dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

§ 10 Abs 1 S 1 AÜG ist nach der Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit („LeiharbeitsRL“) so auszulegen, dass er sich nicht nur auf das periodisch, in der Regel monatlich fällig werdende Entgelt bezieht, sondern dass ihm der allgemeine arbeitsrechtliche Entgeltbegriff zugrunde liegt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AÜG §10 Abs1; EG-RL 2008/104/EG Richtlinie über Leiharbeit Art 5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Lohn überlassener Arbeitskräfte

Nein. Der Referenzzuschlag im Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung stellt Sie nicht mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebs gleich, sondern nähert Ihren Lohn nur pauschal an die branchenüblichen Löhne an. Dass Sie dadurch im Einzelfall mehr oder weniger verdienen als die Stammbelegschaft, wurde bewusst in Kauf genommen.

günstig für Arbeitgeber Leiharbeitsrichtlinie und hoheitliche Tätigkeit

Nein. Wird ein Buchhalter von der Justizbetreuungsagentur an den Bund überlassen und dort als Experte im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingesetzt, ist das keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinn der europäischen Leiharbeitsrichtlinie. Die Agentur bietet keine Leistungen auf einem Markt an, und die Arbeit erfolgt im hoheitlichen Bereich des Bundes.

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