Gilt der Entgeltvergleich bei Überlassung auch für andere Zahlungen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 18/24y, 23.07.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
AÜG §10 Abs1; EG-RL 2008/104/EG Richtlinie über Leiharbeit Art 5
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Referenzzuschlag im Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung stellt Sie nicht mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebs gleich, sondern nähert Ihren Lohn nur pauschal an die branchenüblichen Löhne an. Dass Sie dadurch im Einzelfall mehr oder weniger verdienen als die Stammbelegschaft, wurde bewusst in Kauf genommen.
Nein. Wird ein Buchhalter von der Justizbetreuungsagentur an den Bund überlassen und dort als Experte im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingesetzt, ist das keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinn der europäischen Leiharbeitsrichtlinie. Die Agentur bietet keine Leistungen auf einem Markt an, und die Arbeit erfolgt im hoheitlichen Bereich des Bundes.