Zum Inhalt springen

Gelte ich als arbeitnehmerähnlich, obwohl ich selbstständig bin?

günstig für Auftragnehmer betrifft freie Dienstnehmer, Auftragnehmer, Unternehmer, Auftraggeber
Alle Umstände, die für und gegen ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis sprechen, sind in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Ausschlaggebend ist in erster Linie, ob Sie wirtschaftlich unselbstständig sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 14.02.2024 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die Umstände des Einzelfalles, die für und gegen ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis sprechen, müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Entscheidend für die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses ist in erster Linie eine entsprechende wirtschaftliche Unselbständigkeit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 35.

Genannte Normen

ArbGerG §2 IA1; ArbGerG §2 IA2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Gesamtbeurteilung der Arbeitnehmerähnlichkeit
Arbeitsrecht · Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Personen
Arbeitsrecht · Abgrenzung arbeitnehmerähnlich und selbstständig
Arbeitsrecht · Arbeitnehmerähnlichkeit und Zahl der Auftraggeber
Arbeitsrecht · Merkmale der Arbeitnehmerähnlichkeit