Gelte ich als arbeitnehmerähnlich, obwohl ich selbstständig bin?
günstig für Auftragnehmer betrifft freie Dienstnehmer, Auftragnehmer, Unternehmer, Auftraggeber
Alle Umstände, die für und gegen ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis sprechen, sind in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Ausschlaggebend ist in erster Linie, ob Sie wirtschaftlich unselbstständig sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 14.02.2024 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Umstände des Einzelfalles, die für und gegen ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis sprechen, müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Entscheidend für die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses ist in erster Linie eine entsprechende wirtschaftliche Unselbständigkeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die vertretbare Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung auf den konkreten Einzelfall begründet regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 9 ObA 48/12t, 22.08.2012
- Hier: Vertrag bezüglich Konsulententätigkeit.OGH 6 Ob 566/83, 09.03.1983
- Selbständiger SpenglermeisterOGH 5 Ob 509/79, 20.03.1979
- Kraftfahrzeugmechaniker im Werkvertrag.OGH 4 Ob 134/77, 11.10.1977
- LastkraftwagenfrächterOGH 4 Ob 92/76, 21.09.1976
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- HandelsvertreterOGH 4 Ob 20/75, 29.04.1975
- Konsiliararzt als Leiter des Stoffwechsellabors eines Landeskrankenhauses.OGH 6 Ob 8/75, 30.01.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 35.
- OGH 9 ObA 95/23w, 14.02.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
ArbGerG §2 IA1; ArbGerG §2 IA2
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